§ 6 Angelobung
In Kraft seit 01. Mai 2012
Up-to-date
Der Präsident des Gerichtshofes hat den Beisitzern vor Antritt ihres Amtes durch Handschlag das Gelöbnis gewissenhafter Ausübung ihres Amtes und der Amtsverschwiegenheit abzunehmen. Die Tatsache der Angelobung ist in einer Niederschrift festzuhalten.
Rückverweise
SchliSt-Geo. · Schlichtungsstellen-Geschäftsordnung
§ 16 Schlußbestimmung
…Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung treten das 3. Hauptstück und, soweit darin die Geschäftsführung der Schlichtungsstellen geregelt wird, das 4. Hauptstück der Einigungsamts-Geschäftsordnung (EA-Geo), BGBl. Nr. 354/1974 in der Fassung BGBl. Nr. 561/1975 außer Kraft. (2) § 2 Abs. 2, § 5…