§ 12 Anwendung des AVG
In Kraft seit 01. Mai 2012
Up-to-date
Auf das Verfahren vor der Schlichtungsstelle ist im Übrigen, soweit im ArbVG nicht anderes bestimmt wird, das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG), BGBl. Nr. 51 in der Fassung des Budgetbegleitgesetzes 2011, BGBl. I Nr. 111/2010, anzuwenden.
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