Anl. 4
In Kraft seit 11. April 2019
Up-to-date
| Strom-km | |
| 2152,000 – 2149,900 | linkes Ufer |
| 2108,500 – 2104,300 | rechtes Ufer |
| 2085,500 – 2084,000 | zwischen Insel Hochau und dem rechten Ufer“ |
Rückverweise
SchAVO · Schifffahrtsanlagenverordnung
§ 54 Verbotsbereiche
…und durch die auf Grund ihrer geringen Abmessungen und ihrer Ausgestaltung Fahrzeuge der gewerbsmäßigen Schifffahrt nicht gezwungen werden, ihren Kurs oder ihre Geschwindigkeit zu ändern. (4) Die Bundesministerin bzw. der Bundesminister für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie kann für Sportanlagen eine Ausnahme vom Verbot des Abs. 1 erteilen…