RKSV
Gliederung
2. Hauptstück Technische Vorschriften
2. Abschnitt Anforderungen an die Registrierkasse
§ 10 Aufbereitung des maschinenlesbaren Codes
(1) Nach Ermittlung jedes Signatur- bzw. Siegelwertes hat die Registrierkasse für die Belegerstellung und die Speicherung im Datenerfassungsprotokoll einen maschinenlesbaren Code laut Z 12 der Anlage aufzubereiten.
(2) Der maschinenlesbare Code hat folgende Daten zu enthalten:
1. Kassenidentifikationsnummer
2. fortlaufende Nummer des Barumsatzes
3. Datum und Uhrzeit der Belegausstellung
4. Betrag der Barzahlung getrennt nach Steuersätzen
5. mit dem Verschlüsselungsalgorithmus AES 256 laut Z 8 und Z 9 der Anlage verschlüsselten Stand des Umsatzzählers
6. Seriennummer des Signatur- bzw. Siegelzertifikates
7. Signatur- bzw. Siegelwert des vorhergehenden Barumsatzes des Datenerfassungsprotokolls (Verkettungswert laut Z 4 der Anlage )
8. Signatur- bzw. Siegelwert des betreffenden Barumsatzes.
(3) Trainings- und Stornobuchungen haben im maschinenlesbaren Code zusätzlich die Bezeichnung „Trainingsbuchung“ oder „Stornobuchung“ zu enthalten.
§ 10 RKSV · RKSV · Registrierkassensicherheitsverordnung
§ 10 Aufbereitung des maschinenlesbaren Codes
…§ 10. (1) Nach Ermittlung jedes Signatur- bzw. Siegelwertes hat die Registrierkasse für die Belegerstellung und die Speicherung im Datenerfassungsprotokoll einen maschinenlesbaren Code laut Z 12…
§ 7 Datenerfassungsprotokoll
…auf einem elektronischen externen Medium unveränderbar zu sichern. Diese Sicherung ist gemäß § 132 BAO aufzubewahren. (4) Die Inhalte des maschinenlesbaren Codes ( § 10 Abs. 2 ) der Barumsätze sind im Datenerfassungsprotokoll der Registrierkasse gemeinsam mit den zugehörigen Barumsätzen festzuhalten. (5) Das Datenerfassungsprotokoll einer Registrierkasse muss ab 1. …
§ 9 Signatur- bzw. Siegelerstellung durch die Signatur- bzw. Siegelerstellungseinheit
…Daten einzubeziehen: 1. Kassenidentifikationsnummer 2. fortlaufende Nummer des Barumsatzes 3. Datum und Uhrzeit der Belegausstellung 4. Betrag der Barzahlung getrennt nach Steuersätzen gemäß § 10 des Umsatzsteuergesetzes 1994 – UStG 1994 , BGBl. Nr. 663/1994, in der jeweils geltenden Fassung 5. mit dem Verschlüsselungsalgorithmus AES 256…
§ 14 Verifizierbarkeit der Signaturen bzw. Siegel
…Signatur- bzw. Siegelwert des betreffenden Barumsatzes muss an Hand des auf dem Beleg aufgebrachten maschinenlesbaren Codes verifizierbar sein. Dazu müssen insbesondere die in § 10 Abs. 2 enthaltenen Daten auf dem Beleg enthalten sein. Die Vorbearbeitung der dazu in komprimierter Form im maschinenlesbaren Code enthaltenen Daten hat gemäß Z…
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