(1) Der gute chemische Zustand eines Oberflächengewässers wird für gemeinschaftsrechtlich geregelte Schadstoffe durch Umweltqualitätsnormen für die in Anlage A genannten Parameter festgelegt.
(2) Die chemischen Komponenten des guten ökologischen Zustandes eines Oberflächengewässers werden für sonstige relevante Schadstoffe durch die Umweltqualitätsnormen für die in Anlage B genannten Parameter festgelegt.
(3) Für die Parameter der Anlage A, Tabelle A.2, und Anlage B, Tabelle B.2, errechnet sich die Jahresdurchschnitts-Umweltqualitätsnorm als Summe aus der in den Tabellen A.2 und B.2 festgelegten zulässigen Zusatzkonzentration und der in Anlage C angegebenen bzw. gemäß Abs. 4 ermittelten Hintergrundkonzentration.
(4) In den Anlagen A und B werden Umweltqualitätsnormen als Grenzwerte festgelegt. Die in Anlage C festgelegten Hintergrundkonzentrationen sind Richtwerte, die anzuwenden sind, soweit nicht insbesondere im Rahmen eines behördlichen Verfahrens oder aufgrund eines staatlich durchgeführten Monitorings davon abweichende Hintergrundkonzentrationen ermittelt wurden. Solche abweichende Hintergrundkonzentrationen sind vom Landeshauptmann als wasserwirtschaftlichem Planungsorgan jenes Bundeslandes, auf dessen Gebiet sich dieses Oberflächengewässer befindet, zur öffentlichen Einsicht aufzulegen.
Rückverweise
QZV Chemie OG · Qualitätszielverordnung Chemie Oberflächengewässer
§ 4 Festlegung des Zielzustandes von Oberflächengewässern durch Umweltqualitätsnormen
…als Summe aus der in den Tabellen A.2 und B.2 festgelegten zulässigen Zusatzkonzentration und der in Anlage C angegebenen bzw. gemäß Abs. 4 ermittelten Hintergrundkonzentration. (4) In den Anlagen A und B werden Umweltqualitätsnormen als Grenzwerte festgelegt. Die in Anlage C festgelegten Hintergrundkonzentrationen sind Richtwerte, die anzuwenden sind…
Anl. 2
…bezieht. Nr. Parameter CAS.Nr. 1) JD-UQN 2) (µg/l) Fuß-note 1 Ammonium 7664-41-7 siehe Gleichung in Fußnote 3) 2 AOX - 50 4) 3 Benzidin 92-87-5 0,1 4 Benzylchlorid 100-44-7 10 5 Bisphenol A 80-05-7 1,6 6 Chlordan 57-74-9 0,002…
Anl. 1
…μg/l) UQN Biota12 µg/kg Nassgewicht Fuß-note 1 Alachlor 15972-60-8 0,3 0,7 2 Aldrin 309-00-2 Σ 0,01 n. a. 4) 3 Anthracen 120-12-7 0,1 0,1 4 Atrazin 1912-24-9 0,6 2,0 5 Benzol 71-43-2 10 50 6 Bromierte Diphenylether 32534…