(Anm.: Anlage II ist als PDF dokumentiert.
1. Die Novellierungsanweisung in Artikel 5 Z 1 der Novelle BGBl. II Nr. 287/2012 konnte nicht eingearbeitet werden und lautet: „1. In der Anlage 2 wird jeweils das Wort „Bundespolizeidirektion“ durch das Wort „Landespolizeidirektion“ ersetzt.“.
2. Die Novellierungsanweisungen in Artikel 4 Z 1 und 3 der Novelle BGBl. II Nr. 87/2017 konnten nicht eingearbeitet werden und lauten: „1. In § 3 Abs. 5 Z 4 sowie Anlage II wird die Wortfolge „Familien- oder Nachname“ durch das Wort „Familienname“ ersetzt. 3. In Anlage II wird die Wendung „Familienname/Nachname“ durch das Wort „Familienname“ ersetzt.)
Anhänge
Anlage IIPDFRückverweise
PyroTG-DV · Pyrotechnikgesetz-Durchführungsverordnung
Anl. 2
…5 Z 1 der Novelle BGBl. II Nr. 287/2012 konnte nicht eingearbeitet werden und lautet: „1. In der Anlage 2 wird jeweils das Wort „Bundespolizeidirektion“ durch das Wort „Landespolizeidirektion“ ersetzt.“. 2. Die Novellierungsanweisungen in Artikel 4 Z 1…
§ 13 Inkrafttreten
…1) Diese Verordnung tritt am 4. Jänner 2010 in Kraft. (2) Anlage 2 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 287/2012 tritt mit 1. September 2012 in Kraft. (3) §…