PTh-AAQV 2024
Gliederung
3. Hauptstück Qualitätssicherung der Psychotherapeutischen Fachgesellschaften und in der Fort- und Weiterbildung
1. Abschnitt Qualitätssicherung der Psychotherapeutischen Fachgesellschaften
§ 26 Bereitstellung von Informationen über den Aufnahmeprozess
Folgende Informationen über den Aufnahmeprozess sind, insbesondere auf einer Website der Psychotherapeutischen Fachgesellschaft, öffentlich und barrierefrei einsehbar zu machen:
1. die Aufnahmevoraussetzungen von Auszubildenden in den dritten Ausbildungsabschnitt;
2. wie sich interessierte Personen über die angebotenen psychotherapeutischen Ausbildungsmöglichkeiten näher informieren können;
3. wie eine Bewerbung um die Aufnahme in den dritten Ausbildungsabschnitt zu erfolgen hat; dies schließt Informationen über die vorzulegenden Unterlagen ein;
4. die Behandlung des Ansuchens um Aufnahme in den dritten Ausbildungsabschnitt; dies schließt Informationen darüber ein, wie Entscheidungen über allfällige Ansuchen zustande kommen, mit welchen Fristen zu rechnen ist und wie Entscheidungen kommuniziert werden.
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