§ 9 Einteilung der Verstärkerämter
In Kraft seit 01. Mai 1996
Up-to-date
Die in den Verwendungen
– Leiter eines Verstärkeramtes I,
– Leiter eines Verstärkeramtes II und
– Leiter eines Verstärkeramtes III
angesprochenen Stellen werden wie folgt zugeordnet:
1. Verstärkerämter I sind übertragungstechnische Betriebsstellen eines FBA am Sitz der Betriebsbezirke Feldkirch, Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Linz, Salzburg und Wien.
2. Verstärkerämter II sind übertragungstechnische Betriebsstellen am Sitz der Betriebsbezirke eines FBA mit mehr als elf Arbeitsplätzen.
3. Verstärkerämter III sind übertragungstechnische Betriebsstellen am Sitz der Betriebsbezirke eines FBA mit bis zu elf Arbeitsplätzen.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden