(1) Der Landeshauptmann hat die gemäß § 57a Abs. 2 KFG 1967 sowie § 24 und § 24a KFG 1967 ermächtigten Stellen unangekündigt Revisionen (Audits) im Sinne des § 57a Abs. 2a KFG 1967 sowie § 24 und § 24a KFG 1967 zu unterziehen. Die Revisionen sind insbesondere durchzuführen bei Verdacht, dass
1. die Voraussetzungen für die Ermächtigung nicht mehr gegeben sind,
2. die Vertrauenswürdigkeit nicht mehr gegeben ist oder
3. Begutachtungen und Prüfungen nicht ordnungsgemäß erfolgten.
(2) Als Anlass für stichprobenartige Revisionen können auch negative Ergebnisse der Überprüfungen gemäß § 56 Abs. 1a KFG 1967 und der auf Grund der Richtlinie 2014/47/EU über die technische Unterwegskontrolle der Verkehrs- und Betriebssicherheit von Nutzfahrzeugen, die in der Union am Straßenverkehr teilnehmen, und zur Aufhebung der Richtlinie 2000/30/EG, ABl. Nr. L 127 vom 29.04.2014 S. 134, zuletzt geändert durch die delegierte Richtlinie (EU) 2021/1716 der Kommission vom 29. Juni 2021 zur Änderung der Richtlinie 2014/47/EU des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Änderungen der Bezeichnungen von Fahrzeugklassen aufgrund von Änderungen der Typengenehmigungsvorschriften, ABl. Nr. L 342 vom 27.09.2021 S. 45, durchgeführten Überprüfungen herangezogen werden, wenn der Verdacht besteht, dass die letzte Begutachtung gemäß § 57a KFG 1967 nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden ist.
(3) Der Landeshauptmann hat über alle Revisionen Aufzeichnungen zu führen.
Rückverweise
PBStV · Prüf- und Begutachtungsstellenverordnung
§ 17 Inkrafttreten
… 10 Abs. 2, 3 und 5, § 11 Abs. 1, 2, und 2a, § 12 Abs. 2, § 15 Abs. 1, § 16 Abs. 9 und Anlage 2 jeweils in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 240/2008…
§ 3 Persönliche Qualifikation und geeignetes Personal
…Landeshauptmann durchgeführt. Über den erfolgreichen Besuch der in Z 1 und 2 genannten Kurse ist der Behörde im Zuge der Revisionen gemäß § 15, sonst auf Verlangen ein Nachweis vorzulegen. Als Stichtag für die Weiterbildung gilt das Datum der Absolvierung der Grundschulung bzw. der letzten absolvierten Weiterbildung. Wird bis…