Sofern in der Anlage 1 nicht anders angegeben, sind Beträge in Euro und Prozentsätze jeweils auf die zweite Kommastelle genau anzugeben. Dabei sind nachfolgende Stellen von eins bis vier abzurunden, von fünf bis neun aufzurunden. Fremdwährungspositionen sind unter Zugrundelegung des Euro-Referenzkurses der Europäischen Zentralbank (EZB) zum Meldestichtag in Euro umzurechnen. Ist kein Euro-Referenzkurs der EZB verfügbar, so ist der Devisenmittelkurs zum Meldestichtag heranzuziehen.
Rückverweise
PB-MV · Pfandbrief-Meldeverordnung
Anl. 1 Abschnitt A. Informationen zu Deckungswerten und Sicherungsgeschäften (Derivatkontrakten) je Deckungsstock
…5 PfandBG ] Belegenheit gemäß § 12 Abs. 1 PfandBG [ISO-Code des Sitzlandes der Gegenpartei 4) ] ISIN 5) [International Securities Identification Number] Liquiditätspufferzuordnung 3) 6) [Dimensionen: a. Aktiva Stufe 1 gemäß Art. 10 DelV LCR b. Aktiva Stufe 2A gemäß Art. 11 DelV LCR c…