Bei Aufhebung der Sperre in der Genehmigungsdatenbank gemäß § 30a KFG 1967 sind folgende Angaben über die erfolgte Selbstberechnung beizufügen:
1. die Höhe der Bemessungsgrundlage der Normverbrauchsabgabe;
2. den auf den selbst berechneten Vorgang entfallenden Normverbrauchsabgabebetrag;
3. den auf den selbst berechneten Vorgang entfallenden Umsatzsteuerbetrag;
4. den Zeitpunkt der Selbstberechnung.
Zudem sind die Unterlagen und sonstigen Grundlagen zur Selbstberechnung in der Genehmigungsdatenbank gemäß § 30a KFG 1967 zu erfassen.
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