In Kraft seit 31. Dezember 2025
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§ 9 — NEHG-EU-ETS BV
Für jene EU-ETS-Anlagen, für die eine Vorabberücksichtigung in Anspruch genommen wurde, ist vom Inhaber der EU-ETS-Anlage eine fristgerechte Verwendungsbestätigung gemäß § 13 nachzuweisen.
§ 3 NEHG-EU-ETS BV · NEHG-EU-ETS BV · NEHG-EU-ETS Befreiungsverordnung
§ 3 Datenübermittlung für den Vollzug der Befreiung
…zum Vollzug der Befreiung zusätzlich notwendiger und verfügbarer Daten des Umweltbundesamts und der Bezirksverwaltungsbehörden bedienen. Dazu zählen insbesondere: 1. Name und Anschrift des Inhabers der EU-ETS-Anlage, 2. Genehmigung der EU-ETS-Anlage gemäß 2. Abschnitt EZG 2011, 3. Anlagenkennung (Installation ID) der Anlage, 4. Geprüfte Emissionsmeldung gemäß § …
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