§ 16 Verwendungsbestätigung bei Vorabberücksichtigung
In Kraft seit 31. Dezember 2025
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§ 16 Verwendungsbestätigung bei Vorabberücksichtigung — NEHG-EU-ETS BV
Für jene EU-ETS-Anlagen, für die eine Vorabberücksichtigung in Anspruch genommen wurde, ist eine fristgerechte Verwendungsbestätigung gemäß § 21 nachzuweisen.
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§ 16 Verwendungsbestätigung bei Vorabberücksichtigung
…Verwendungsbestätigung bei Vorabberücksichtigung § 16. Für jene EU-ETS-Anlagen, für die eine Vorabberücksichtigung in Anspruch genommen wurde, ist eine fristgerechte Verwendungsbestätigung gemäß § 21 nachzuweisen.…
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