NEHG-EU-ETS BV
Gliederung
3. Abschnitt EU-ETS-Befreiung in der Einführungsphase
§ 8 Vorabberücksichtigung
(1) Für die Vorabberücksichtigung der Befreiung für EU-ETS-Anlagen hat der Inhaber einer EU-ETS-Anlage vor Bezug der Energieträger eine schriftliche Verwendungsabsichtserklärung an den Handelsteilnehmer zu übermitteln. Dabei sind die dem Geltungsbereich des EU ETS I und dem NEHG 2022 unterliegenden Energieträger, die voraussichtlich jeweils in der EU-ETS-Anlage verwendet werden sollen, sowie die Registrierungsnummer gemäß § 4 Abs. 3 NEHG-DV anzuführen. Die Ausgestaltung der schriftlichen Verwendungsabsichtserklärung kann frei gewählt werden.
(2) Der Handelsteilnehmer hat den Erhalt der Verwendungsabsichtserklärung zu bestätigen, bevor Energieträger unter Berücksichtigung der Befreiung gemäß § 20 NEHG 2022 geliefert werden können.
§ 8 NEHG-EU-ETS BV · NEHG-EU-ETS BV · NEHG-EU-ETS Befreiungsverordnung
§ 8 Vorabberücksichtigung
…hat der Inhaber einer EU-ETS-Anlage vor Bezug der Energieträger eine schriftliche Verwendungsabsichtserklärung an den Handelsteilnehmer zu übermitteln. Dabei sind die dem Geltungsbereich des EU ETS I und dem NEHG 2022 unterliegenden Energieträger, die voraussichtlich jeweils in der EU-ETS-Anlage verwendet werden sollen, sowie die Registrierungsnummer gemäß § 4 Abs. 3…
§ 11 Nachträgliche Berücksichtigung
…spätestens bis 31. Dezember des auf die Überleitung in das EU ETS II zweitfolgenden Jahres, die nachträgliche Berücksichtigung der Befreiung gemäß § 20 NEHG 2022 durch den Inhaber einer EU-ETS-Anlage über das NEIS beantragt werden. (2) Die nachträgliche Berücksichtigung der Befreiung ist ab dem 1. Mai des auf die Verwendung der Energieträger in…
§ 12 Vorläufige Sofortberücksichtigung
…11 kann im drittfolgenden Kalendermonat nach Ablauf eines Kalendervierteljahres für das vorangegangene Kalendervierteljahr ein Antrag auf vorläufige Sofortberücksichtigung für jene Energieträger, die bereits in der EU-ETS-Anlage verwendet wurden, gestellt werden. (2) Der Inhaber der EU-ETS-Anlage hat im Antrag die zweckgemäße Verwendung der Energieträger vorläufig zu bestätigen. Für den…
Rückverweise