NEHG-EU-ETS BV
Gliederung
3. Abschnitt EU-ETS-Befreiung in der Einführungsphase
§ 10 Nachzahlung der vorabberücksichtigten Befreiung
Wird die Verwendung nicht oder nicht rechtzeitig oder nur für einen Teil nachgewiesen, hat die zuständige Behörde die zu Unrecht in Anspruch genommene Befreiung mittels Bescheid vom Inhaber einer EU-ETS-Anlage nachzufordern. Die Höhe der Nachforderung bestimmt sich nach der Höhe des Ausgabewerts der nationalen Emissionszertifikate gemäß § 10 NEHG 2022, der für die jeweiligen Energieträger beim Inverkehrbringen durch die Handelsteilnehmer entrichtet hätte werden müssen.
§ 10 NEHG-EU-ETS BV · NEHG-EU-ETS BV · NEHG-EU-ETS Befreiungsverordnung
§ 10 Nachzahlung der vorabberücksichtigten Befreiung
…oder nicht rechtzeitig oder nur für einen Teil nachgewiesen, hat die zuständige Behörde die zu Unrecht in Anspruch genommene Befreiung mittels Bescheid vom Inhaber einer EU-ETS-Anlage nachzufordern. Die Höhe der Nachforderung bestimmt sich nach der Höhe des Ausgabewerts der nationalen Emissionszertifikate gemäß § 10 NEHG 2022, der für…
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