§ 7 Registrierung des Inhabers einer Anlage im NEIS
In Kraft bis 31. Dezember 2025
Up-to-date
Voraussetzung für die Stellung eines Antrags auf Befreiung im Sinne des § 20 NEHG 2022 ist die Registrierung des Inhabers einer Anlage als Befreiungsmaßnahmenteilnehmer im NEIS gemäß § 19 NEHG-DV 2022.
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