§ 18 In- und Außerkrafttreten
In Kraft bis 31. Dezember 2025
Up-to-date
Diese Verordnung tritt rückwirkend mit Ablauf des 30. September 2022 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft. Abweichend davon bleibt die Verordnung bis zu Beginn der Marktphase in Kraft, wenn gemäß § 19 Abs. 4 NEHG 2022 die Übergangsphase nach dem 31. Dezember 2025 fortgesetzt wird.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden