BundesrechtVerordnungenNEHG-Durchführungsverordnung4. Abschnitt Befreiungsmaßnahmenteilnehmer und Befreiungen nach den Energieabgaben in der Einführungsphase§ 15

§ 15Verfahren für die Inanspruchnahme von Befreiungen durch Befreiungsmaßnahmenteilnehmer

In Kraft seit 31. Dezember 2025
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