§ 9 Einbringung von Rechtsmitteln
In Kraft bis 31. Dezember 2025
Up-to-date
Rechtsmittel im Sinne des 7. Abschnitts der BAO gegen Entscheidungen nach dem NEHG 2022 können elektronisch über NEIS eingebracht werden. § 85 BAO gilt sinngemäß.
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