§ 28 Verweise
In Kraft bis 31. Dezember 2025
Up-to-date
(1) Soweit in dieser Verordnung auf das NEHG 2022 verwiesen wird, ist dieses in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
(2) Soweit in dieser Verordnung auf die BAO verwiesen wird, ist diese in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
(3) Soweit in dieser Verordnung auf das MinStG 2022 verwiesen wird, ist dieses in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
NEHG-DV 2022 · NEHG-Durchführungsverordnung 2022
§ 29 In- und Außerkrafttreten
… Dezember 2025 außer Kraft. Abweichend davon bleibt die Verordnung bis zu Beginn der Marktphase in Kraft, wenn gemäß § 19 Abs. 4 NEHG 2022 die Übergangsphase nach dem 31. Dezember 2025 fortgesetzt wird. (2) 1. § 3 samt Überschrift, § 11 Abs. 1 und Abs…
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