Netzbenutzerkategorien für Einspeiser sind die in der Anlage 1 angeführten Technologien, wobei hinsichtlich der dort angeführten Thermischen Anlagen nach den in Anlage 2 angeführten Brennstoffen zu differenzieren ist, jeweils untergliedert nach
1. der Art des Netzbenutzers:
a) Elektrizitätsunternehmen;
b) Nicht-Elektrizitätsunternehmen, untergliedert nach Haushalte und Nicht-Haushalte;
2. der Netzebene (§ 63 ElWOG 2010) am Netzanschlusspunkt;
3. der regionalen Klassifikation des Versorgungsgebietes;
4. Zählpunkt mit oder ohne Energiespeicheranlage.
Rückverweise
NB-V 2024 · Netzbenutzerkategorien-Verordnung 2024
§ 7 Übergangsbestimmungen
…Die Untergliederung der Netzbenutzerkategorien nach § 3 Z 2 bis 4 und § 4 Z 2 bis 4 hat erst ab 1. Jänner 2026 zu erfolgen.…
§ 5 Zeitrahmen
…Zählpunkt mit Abschluss oder Änderung des Netzzugangsvertrages sowie jeden im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung bereits bestehenden Zählpunkt einer Netzbenutzerkategorie gemäß den §§ 3 oder 4 zuzuordnen.…