In dieser Verordnung enthaltene Verweisungen auf die
1. Verordnung (EG) Nr. 300/2008 über gemeinsame Vorschriften für die Sicherheit in der Zivilluftfahrt und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2320/2002, ABl. Nr. L 97 vom 9.4.2008 S. 72, oder
2. Verordnung (EU) Nr. 1254/2009 zur Festlegung der Bedingungen, unter denen die Mitgliedstaaten von den gemeinsamen Grundnormen für die Luftsicherheit in der Zivilluftfahrt abweichen und alternative Sicherheitsmaßnahmen treffen können, ABl. Nr. L 338 vom 19.12.2009 S. 17, oder
3. Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 zur Festlegung detaillierter Maßnahmen für die Durchführung der gemeinsamen Grundstandards für die Luftsicherheit, ABl. Nr. L 299 vom 14.11.2015 S. 1,
sind als Verweisungen auf die jeweils geltende Fassung dieser unionsrechtlichen Verordnungen zu verstehen.
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