BundesrechtVerordnungenNiederlassungs- und Aufenthaltsgesetz-Durchführungsverordnung2. Abschnitt Zu § 9 Abs. 3 NAG§ 5

§ 5Form und Inhalt der Aufenthaltskarte und der Daueraufenthaltskarte

In Kraft seit 28. Februar 2020
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