BundesrechtVerordnungenNiederlassungs- und Aufenthaltsgesetz-Durchführungsverordnung§ 4

§ 4Form und Inhalt des Lichtbildausweises für EWR-Bürger

Lichtbildausweise für EWR-Bürger (§ 9 Abs. 3 NAG) sind als Karten nach dem Muster der Anlage D auszustellen. § 2a gilt.

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