§ 10 Form und Inhalt der Bestätigung über die rechtzeitige Stellung eines Verlängerungsantrages
In Kraft seit 07. August 2026
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NAG-DV
Gliederung
4. Abschnitt Zu § 24 Abs. 1 NAG
§ 10 Form und Inhalt der Bestätigung über die rechtzeitige Stellung eines Verlängerungsantrages
Bestätigungen über die rechtzeitige Stellung eines Verlängerungsantrages oder eines Antrages auf Ausstellung der Daueraufenthaltskarte sind nach dem Muster der Anlage G in Form einer Vignette auszustellen.
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