BundesrechtVerordnungenNiederlassungs- und Aufenthaltsgesetz-Durchführungsverordnung4. Abschnitt Zu § 24 Abs. 1 NAG§ 10

§ 10 Form und Inhalt der Bestätigung über die rechtzeitige Stellung eines Verlängerungsantrages

In Kraft seit 07. August 2026
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