BundesrechtVerordnungenNiederlassungs- und Aufenthaltsgesetz-Durchführungsverordnung4. Abschnitt Zu § 24 Abs. 1 NAG§ 10

§ 10Form und Inhalt der Bestätigung über die rechtzeitige Stellung eines Verlängerungsantrages

In Kraft seit 01. Januar 2010
Up-to-date