§ 10 Form und Inhalt der Bestätigung über die rechtzeitige Stellung eines Verlängerungsantrages
§ 10 Form und Inhalt der Bestätigung über die rechtzeitige Stellung eines Verlängerungsantrages — NAG-DV
§ 10 Form und Inhalt der Bestätigung über die rechtzeitige Stellung eines Verlängerungsantrages — NAG-DV
Verknüpfungen & Referenzen
Zuerst erschienen durch
BGBl. II Nr. 451/2005 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 498/2009
Inkrafttretungsdatum
01. Januar 2010
Außerkrafttretungsdatum
—
Paragraf-ID
NOR40115155
Zuletzt nach Updates gesucht am
Bestätigungen über die rechtzeitige Stellung eines Verlängerungsantrages sind nach dem Muster der Anlage G in Form einer Vignette auszustellen.
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