(1) Medizinische Indikationen gemäß § 3 Abs. 3 Z 1 MSchG sind:
1. Anämie mit Hämoglobin im Blut 8,5 g/dl mit zusätzlicher kardiopulmonaler Symptomatik;
2. Auffälligkeiten im pränatalen Ultraschall mit drohendem Risiko einer Frühgeburt unter laufender Therapie (zB Polyhydramnion);
3. belastete Anamnese mit Status post spontanem Spätabort oder Frühgeburt eines Einlings (16. bis 36. Schwangerschaftswoche);
4. insulinpflichtiger Diabetes Mellitus (IDDM) mit rezidivierenden Hyper- oder Hypoglykämien;
5. kongenitale Fehlbildungen;
6. Mehrlingsschwangerschaften;
7. eine oder mehrere Organtransplantationen, denen die werdende Mutter unterzogen wurde;
8. Plazenta praevia totalis bzw. partialis ab der 20. Schwangerschaftswoche;
9. Präeklampsie, E-P-H-Gestose;
10. sonographisch bewiesene subamniale oder subplazentare Einblutungszonen (Hämatome) mit klinischer Symptomatik;
11. Status post Konisation;
12. thromboembolische Geschehen in der laufenden Schwangerschaft;
13. Fehlbildungen des Uterus;
14. Verdacht auf Plazenta increta/percreta inklusive Narbeninvasion ab der 20. Schwangerschaftswoche;
15. vorzeitige Wehen bei Zustand nach Tokolyse im Krankenhaus;
16. Wachstumsretardierung mit nachgewiesener Mangelversorgung des Feten;
17. Zervixinsuffizienz: Zervixlänge unter 25 mm Länge und/oder Cerclage in laufender Schwangerschaft.
(2) Auch bei Vorliegen von in Abs. 1 genannten medizinischen Indikationen ist die Ausstellung eines Freistellungszeugnisses vor Ablauf der 15. Schwangerschaftswoche nur zulässig, wenn besondere Umstände vorliegen, die eine frühere Freistellung zwingend erforderlich machen. Dies ist von dem/der das Freistellungszeugnis ausstellenden Facharzt/Fachärztin im Freistellungszeugnis zu begründen.
Rückverweise
MSchV · Mutterschutzverordnung
§ 2 Medizinische Indikationen
…gemäß § 3 Abs. 3 Z 1 MSchG sind: 1. Anämie mit Hämoglobin im Blut 8,5 g/dl mit zusätzlicher kardiopulmonaler Symptomatik; 2. Auffälligkeiten im pränatalen Ultraschall mit drohendem Risiko einer Frühgeburt unter laufender Therapie (zB Polyhydramnion); 3. belastete Anamnese mit Status post spontanem Spätabort oder Frühgeburt eines…
Anl. 1
…der Dienstnehmerin Name und Anschrift des/der Dienstgebers/Dienstgeberin Name und Anschrift des/der Facharztes/Fachärztin für Folgende medizinische/n Indikation/en gemäß § 2 der Mutterschutzverordnung (MSchV), BGBl. II Nr. 310/2017, wurde/n festgestellt: (Falls zutreffend): Aus folgendem/folgenden Grund/Gründen ist eine Freistellung bereits vor Ablauf der 15…
§ 4 Ausstellung, Form und Inhalt des Freistellungszeugnisses
…1) Der/Die das Freistellungszeugnis ausstellende Facharzt/Fachärztin hat die werdende Mutter, für die das Zeugnis ausgestellt werden soll, persönlich ärztlich zu untersuchen. (2) Für das Freistellungszeugnis sind die in der Anlage enthaltenen Formulare 1 (zur Vorlage beim Sozialversicherungsträger) und 2 (zur Vorlage bei dem/der Dienstgeber/in) zu…