BundesrechtVerordnungenMedizinischer Masseur- und Heilmasseur-Zeugnisverordnung

Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Zeugnisverordnung

MMHmZV
In Kraft seit 23. September 2015
Up-to-date

§ 1 Allgemeine Bestimmungen

(1) Diese Verordnung regelt Form und Inhalt der Zeugnisse und Ausbildungsbestätigungen für die

1. Ausbildung zum medizinischen Masseur/zur medizinischen Masseurin,

2. Ausbildung zum Heilmasseur/zur Heilmasseurin,

3. Ausbildung für Lehraufgaben,

4. Spezialqualifikationsausbildung Elektrotherapie,

5. Spezialqualifikationsausbildung Hydro- und Balneotherapie,

6. Spezialqualifikationsausbildung Basismobilisation.

(2) Die Ausstellung der Ausbildungsbestätigungen und Zeugnisse gemäß den Anlage 1 bis 17 kann mittels automationsunterstützter Datenverarbeitung erfolgen, wobei das Datenverarbeitungsregister (DVR-Nummer) anzuführen ist. Die nicht zutreffenden geschlechtsspezifischen Bezeichnungen in den Anlage 1 bis 17 sind zu streichen oder wegzulassen.

§ 2 Ausbildungsbestätigung und Zeugnis – medizinischer Masseur/medizinische Masseurin

(1) Nach erfolgreich abgelegter kommissioneller Prüfung zum medizinischen Masseur/zur medizinischen Masseurin sind eine Ausbildungsbestätigung und ein Zeugnis gemäß dem Muster der Anlagen 1 und 2 auszustellen.

(2) Die Ausbildungsbestätigung ist durch den fachspezifischen und organisatorischen Leiter/die fachspezifische und organisatorische Leiterin sowie den medizinisch-wissenschaftlichen Leiter/die medizinisch-wissenschaftliche Leiterin zu unterzeichnen und mit dem Rundsiegel des Rechtsträgers der Ausbildungseinrichtung zu versehen.

(3) Das Zeugnis ist vom Vorsitzenden/von der Vorsitzenden der Prüfungskommission und vom fachspezifischen und organisatorischen Leiter/von der fachspezifischen und organisatorischen Leiterin sowie vom medizinisch-wissenschaftlichen Leiter/der medizinisch-wissenschaftlichen Leiterin zu unterzeichnen und mit dem Rundsiegel des Rechtsträgers der Ausbildungseinrichtung zu versehen.

(4) Die Ausbildungsbestätigung und das Zeugnis sind den Absolventen und Absolventinnen durch den fachspezifischen und organisatorischen Leiter/die fachspezifische und organisatorische Leiterin spätestens vier Wochen nach Abschluss der Ausbildung bzw. der erfolgreichen Absolvierung der kommissionellen Prüfung auszufolgen.

(5) Personen, die eine Ausbildung zum medizinischen Masseur/zur medizinischen Masseurin nicht erfolgreich abgeschlossen haben, ist über Verlangen durch den fachspezifischen und organisatorischen Leiter/die fachspezifische und organisatorische Leiterin und/oder den medizinisch-wissenschaftlichen Leiter/die medizinisch-wissenschaftliche Leiterin eine Bestätigung über die absolvierte theoretische und praktische Ausbildung einschließlich absolvierter Prüfungen auszustellen.

§ 3 Ausbildungsbestätigung und Zeugnis – verkürzte Ausbildung zum medizinischen Masseur/zur medizinischen Masseurin

(1) Nach erfolgreich absolvierter verkürzter Ausbildung für Masseure/Masseurinnen gemäß § 26 MMHmG sind eine Ausbildungsbestätigung und ein Zeugnis gemäß dem Muster der Anlagen 3 und 4 auszustellen.

(2) Die Ausbildungsbestätigung sowie das Zeugnis gemäß Abs. 1 sind durch den fachspezifischen und organisatorischen Leiter/die fachspezifische und organisatorische Leiterin zu unterzeichnen und mit dem Rundsiegel des Rechtsträgers der Ausbildungseinrichtung zu versehen. § 2 Abs. 4 gilt sinngemäß.

(3) Personen, die eine verkürzte Ausbildung für Masseure/Masseurinnen gemäß § 26 MMHmG nicht erfolgreich absolviert haben, ist über Verlangen durch den fachspezifischen und organisatorischen Leiter/die fachspezifische und organisatorische Leiterin eine Bestätigung über die absolvierte praktische Ausbildung auszustellen.

(Anm.: Abs. 4 bis 6 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 271/2015)

§ 4 Ausbildungsbestätigung und Zeugnis – Heilmasseur/Heilmasseurin

(1) Nach erfolgreich abgelegter kommissioneller Abschlussprüfung zum Heilmasseur/zur Heilmasseurin sind eine Ausbildungsbestätigung und ein Zeugnis gemäß dem Muster der Anlagen 7 und 8 auszustellen.

(2) Die Ausbildungsbestätigung ist durch den fachspezifischen und organisatorischen Leiter/die fachspezifische und organisatorische Leiterin sowie den medizinisch-wissenschaftlichen Leiter/die medizinisch-wissenschaftliche Leiterin zu unterzeichnen und mit dem Rundsiegel des Rechtsträgers der Ausbildungseinrichtung zu versehen.

(3) Das Zeugnis ist vom/von der Vorsitzenden der Prüfungskommission und vom fachspezifischen und organisatorischen Leiter/von der fachspezifischen und organisatorischen Leiterin sowie vom medizinisch-wissenschaftlichen Leiter/der medizinisch-wissenschaftlichen Leiterin zu unterzeichnen und mit dem Rundsiegel des Rechtsträgers der Ausbildungseinrichtung zu versehen.

(4) Die Ausbildungsbestätigung und das Zeugnis sind den Absolventen und Absolventinnen durch den fachspezifischen und organisatorischen Leiter/die fachspezifische und organisatorische Leiterin spätestens vier Wochen nach Abschluss der Ausbildung bzw. der erfolgreichen Absolvierung der Abschlussprüfung auszufolgen.

(5) Personen, die eine Ausbildung zum Heilmasseur/zur Heilmasseurin nicht erfolgreich abgeschlossen haben, ist über Verlangen durch den fachspezifischen und organisatorischen Leiter/die fachspezifische und organisatorische Leiterin und/oder den medizinisch-wissenschaftlichen Leiter/die medizinisch-wissenschaftliche Leiterin eine Bestätigung über die absolvierte theoretische Ausbildung einschließlich absolvierter Prüfungen auszustellen.

§ 5 Ausbildungsbestätigung und Zeugnis – Lehraufgaben

(1) Nach erfolgreich abgelegter kommissioneller Abschlussprüfung für Lehraufgaben sind eine Ausbildungsbestätigung und ein Zeugnis gemäß dem Muster der Anlagen 9 und 10 auszustellen.

(2) Die Ausbildungsbestätigung ist durch den fachspezifischen und organisatorischen Leiter/die fachspezifische und organisatorische Leiterin zu unterzeichnen und mit dem Rundsiegel des Rechtsträgers der Ausbildungseinrichtung zu versehen.

(3) Das Zeugnis ist vom/von der Vorsitzenden der Prüfungskommission sowie vom fachspezifischen und organisatorischen Leiter/der fachspezifischen und organisatorischen Leiterin zu unterzeichnen und mit dem Rundsiegel des Rechtsträgers der Ausbildungseinrichtung zu versehen.

(4) Die Ausbildungsbestätigung und das Zeugnis sind den Absolventen und Absolventinnen durch den fachspezifischen und organisatorischen Leiter/die fachspezifische und organisatorische Leiterin spätestens vier Wochen nach Abschluss der Ausbildung bzw. der erfolgreichen Absolvierung der Abschlussprüfung auszufolgen.

(5) Personen, die eine Ausbildung für Lehraufgaben nicht erfolgreich abgeschlossen haben, ist über Verlangen durch den fachspezifischen und organisatorischen Leiter/die fachspezifische und organisatorische Leiterin eine Bestätigung über die absolvierte theoretische Ausbildung einschließlich absolvierter Prüfungen auszustellen.

§ 6 Ausbildungsbestätigung und Zeugnis – Spezialqualifikation Elektrotherapie

(1) Nach erfolgreich abgelegter kommissioneller Abschlussprüfung für Elektrotherapie sind eine Ausbildungsbestätigung und ein Zeugnis gemäß dem Muster der Anlagen 11 und 12 auszustellen.

(2) Die Ausbildungsbestätigung ist durch den fachspezifischen und organisatorischen Leiter/die fachspezifische und organisatorische Leiterin sowie den medizinisch-wissenschaftlichen Leiter/die medizinisch-wissenschaftliche Leiterin zu unterzeichnen und mit dem Rundsiegel des Rechtsträgers der Ausbildungseinrichtung zu versehen.

(3) Das Zeugnis ist vom/von der Vorsitzenden der Prüfungskommission und vom fachspezifischen und organisatorischen Leiter/von der fachspezifischen und organisatorischen Leiterin sowie medizinisch-wissenschaftlichen Leiter/medizinisch-wissenschaftlichen Leiterin zu unterzeichnen und mit dem Rundsiegel des Rechtsträgers der Ausbildungseinrichtung zu versehen.

(4) Die Ausbildungsbestätigung und das Zeugnis sind den Absolventen und Absolventinnen durch den fachspezifischen und organisatorischen Leiter/die fachspezifische und organisatorische Leiterin spätestens vier Wochen nach Abschluss der Ausbildung bzw. der erfolgreichen Absolvierung der Abschlussprüfung auszufolgen.

(5) Personen, die eine Spezialqualifikationsausbildung für Elektrotherapie nicht erfolgreich abgeschlossen haben, ist über Verlangen durch den fachspezifischen und organisatorischen Leiter/die fachspezifische und organisatorische Leiterin und/oder den medizinisch-wissenschaftlichen Leiter/die medizinisch-wissenschaftliche Leiterin eine Bestätigung über die absolvierte theoretische und praktische Ausbildung einschließlich absolvierter Prüfungen auszustellen.

§ 7 Ausbildungsbestätigung und Zeugnis – Spezialqualifikation Hydro- und Balneotherapie

(1) Nach erfolgreich abgelegter kommissioneller Abschlussprüfung für Hydro- und Balneotherapie sind eine Ausbildungsbestätigung und ein Zeugnis gemäß dem Muster der Anlagen 13 und 14 auszustellen.

(2) Die Ausbildungsbestätigung ist durch den fachspezifischen und organisatorischen Leiter/die fachspezifische und organisatorische Leiterin sowie den medizinisch-wissenschaftlichen Leiter/die medizinisch-wissenschaftliche Leiterin zu unterzeichnen und mit dem Rundsiegel des Rechtsträgers der Ausbildungseinrichtung zu versehen.

(3) Das Zeugnis ist vom/von der Vorsitzenden der Prüfungskommission und vom fachspezifischen und organisatorischen Leiter/von der fachspezifischen und organisatorischen Leiterin sowie vom medizinisch-wissenschaftlichen Leiter/der medizinisch-wissenschaftlichen Leiterin zu unterzeichnen und mit dem Rundsiegel des Rechtsträgers der Ausbildungseinrichtung zu versehen.

(4) Die Ausbildungsbestätigung und das Zeugnis sind den Absolventen und Absolventinnen durch den fachspezifischen und organisatorischen Leiter/die fachspezifische und organisatorische Leiterin spätestens vier Wochen nach Abschluss der Ausbildung bzw. der erfolgreichen Absolvierung der Abschlussprüfung auszufolgen.

(5) Personen, die eine Spezialqualifikationsausbildung für Hydro- und Balneotherapie nicht erfolgreich abgeschlossen haben, ist über Verlangen durch den fachspezifischen und organisatorischen Leiter/die fachspezifische und organisatorische Leiterin und/oder den medizinisch-wissenschaftlichen Leiter/die medizinisch-wissenschaftliche Leiterin eine Bestätigung über die absolvierte theoretische und praktische Ausbildung einschließlich absolvierter Prüfungen auszustellen.

§ 7a Ausbildungsbestätigung und Zeugnis – Spezialqualifikation Basismobilisation

(1) Nach erfolgreich abgelegter kommissioneller Abschlussprüfung für die Basismobilisation sind eine Ausbildungsbestätigung und ein Zeugnis gemäß dem Muster der Anlagen 14a und 14b auszustellen.

(2) Die Ausbildungsbestätigung ist durch den fachspezifischen und organisatorischen Leiter/die fachspezifische und organisatorische Leiterin sowie den medizinisch-wissenschaftlichen Leiter/die medizinisch-wissenschaftliche Leiterin zu unterzeichnen und mit dem Rundsiegel des Rechtsträgers der Ausbildungseinrichtung zu versehen.

(3) Das Zeugnis ist vom/von der Vorsitzenden der Prüfungskommission und vom fachspezifischen und organisatorischen Leiter/von der fachspezifischen und organisatorischen Leiterin sowie vom medizinisch-wissenschaftlichen Leiter/der medizinisch-wissenschaftlichen Leiterin zu unterzeichnen und mit dem Rundsiegel des Rechtsträgers der Ausbildungseinrichtung zu versehen.

(4) Die Ausbildungsbestätigung und das Zeugnis sind den Absolventen und Absolventinnen durch den fachspezifischen und organisatorischen Leiter/die fachspezifische und organisatorische Leiterin spätestens vier Wochen nach Abschluss der Ausbildung bzw. der erfolgreichen Absolvierung der Abschlussprüfung auszufolgen.

(5) Personen, die eine Spezialqualifikationsausbildung für Basismobilisation nicht erfolgreich abgeschlossen haben, ist über Verlangen durch den fachspezifischen und organisatorischen Leiter/die fachspezifische und organisatorische Leiterin und/oder den medizinisch-wissenschaftlichen Leiter/die medizinisch-wissenschaftliche Leiterin eine Bestätigung über die absolvierte theoretische und praktische Ausbildung einschließlich absolvierter Prüfungen auszustellen.

§ 8 Bestätigung über die Ergänzungsausbildung und -prüfung

(1) Über die im Rahmen der Ergänzungsausbildung absolvierten Ergänzungsprüfungen und Praktika ist eine Bestätigung gemäß dem Muster der Anlage 15 auszustellen.

(2) Die Bestätigung gemäß Abs. 1 hat die Beurteilung der im Nostrifikationsbescheid vorgeschriebenen Ergänzungsprüfungen und Praktika zu enthalten und ist vom/von der Vorsitzenden der Prüfungskommission zu unterzeichnen. Weiters ist sie mit dem Rundsiegel des Rechtsträgers der Ausbildungseinrichtung zu versehen.

§ 9 Bestätigung über den Anpassungslehrgang oder die Eignungsprüfung

(1) Über einen absolvierten Anpassungslehrgang oder eine absolvierte Eignungsprüfung ist eine Bestätigung gemäß dem Muster der Anlagen 16 und 17 auszustellen.

(2) Die Bestätigung gemäß Abs. 1 hat die Beurteilung des im Zulassungsbescheid vorgeschriebenen Anpassungslehrgangs oder der Eignungsprüfung zu enthalten. Die Bestätigung über den Anpassungslehrgang ist vom fachspezifischen und organisatorischen Leiter/von der fachspezifischen und organisatorischen Leiterin zu unterzeichnen. Die Bestätigung über die Eignungsprüfung ist vom/von der Vorsitzenden der Prüfungskommission und vom fachspezifischen und organisatorischen Leiter/von der fachspezifischen und organisatorischen Leiterin zu unterzeichnen. Jede Bestätigung ist mit dem Rundsiegel des Rechtsträgers der Ausbildungseinrichtung zu versehen.

§ 10 Inkrafttreten

Die § 1 Abs. 1 und § 7a in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 271/2015 treten mit 1. September 2015 in Kraft.

Anl. 1

Anlage 1
Bezeichnung und Adresse des Rechtsträgers der
Ausbildungseinrichtung sowie DVR-Nummer
AUSBILDUNGSBESTÄTIGUNG
Herr/Frau 1 .......................................................................................................................................................,
geboren am ..................................................................... in ....................................................................., hat
an der Ausbildung zum medizinischen Masseur / zur medizinischen Masseurin 1 gemäß der Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Ausbildungsverordnung (MMHm-AV), BGBl. II Nr. 250/2003, in der Zeit von ............................. bis ................................ teilgenommen und nachstehende Beurteilungen erlangt:
Einzelprüfungen – Modul A
Unterrichtsfach Beurteilung 2
Anatomie und Physiologie
Hygiene
Erste Hilfe und Verbandstechnik
Thermotherapie, Ultraschalltherapie, Packungsanwendung
Massagetechniken zu Heilzwecken
Einzelprüfungen – Modul B
Unterrichtsfach Beurteilung 3
Sanitäts-, Arbeits- und Sozialversicherungsrecht
Berufe und Einrichtungen des Gesundheitswesens
Dokumentation
Pathologie
Massagetechniken zu Heilzwecken einschließlich vertiefender spezieller Anatomie und Pathologie
Teilnahme
Unterrichtsfach Beurteilung 4
Umweltschutz
Grundlagen der Kommunikation
Praktische Ausbildung
Die Leistung im Rahmen der praktischen Ausbildung wurde mit ................................................ 5 beurteilt.
Kommissionelle Prüfung
Beurteilung 6
Anatomie und Physiologie Pathologie Thermotherapie, Ultraschalltherapie, Packungsanwendung Massagetechniken zu Heilzwecken
Diese Bestätigung berechtigt nicht zur Berufsausübung als „medizinischer Masseur“ / „medizinische Masseurin“ 7 .
......................................., am .........................................
.................................................................... ...............................................................
(Der/Die fachspezifische und organisatorische Leiter/in 7 ) (Der/Die medizinisch-wissenschaftliche Leiter/in 7 )
Rundsiegel
des Rechtsträgers
der Ausbildungseinrichtung

___________________

1 Nichtzutreffendes streichen oder weglassen.

2 „ausgezeichnet bestanden“, „bestanden“ oder „nicht bestanden“ gemäß § 13 Abs. 5 MMHm-AV oder angerechnet gemäß § 25 MMHmG – Zutreffendes einfügen.

3 „ausgezeichnet bestanden“, „bestanden“ oder „nicht bestanden“ gemäß § 13 Abs. 5 MMHm-AV oder angerechnet gemäß § 25 MMHmG – Zutreffendes einfügen.

4 „ausgezeichnet teilgenommen“, „teilgenommen“ oder „nicht erfolgreich teilgenommen“ gemäß § 13 Abs. 6 MMHm-AV oder angerechnet gemäß § 25 MMHmG – Zutreffendes einfügen.

5 „ausgezeichnet bestanden“, „bestanden“ oder „nicht bestanden“ gemäß § 15 Abs. 3 MMHm-AV – Zutreffendes einfügen.

6 „ausgezeichnet bestanden“, „bestanden“ oder „nicht bestanden“ gemäß § 38 Abs. 1 MMHm-AV – Zutreffendes einfügen.

7 Nichtzutreffendes streichen oder weglassen.

Anl. 2

Anlage 2
Bezeichnung und Adresse des Rechtsträgers der
Ausbildungseinrichtung sowie DVR-Nummer
ZEUGNIS
Herr/Frau 1 ............................................................................................................................................, geboren am ................................................................... in ........................................................................, hat die Ausbildung zum medizinischen Masseur / zur medizinischen Masseurin 1 gemäß der Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Ausbildungsverordnung (MMHm-AV), BGBl. II Nr. 250/2003, absolviert und die kommissionelle Prüfung
.......................................................... 2 .
Er/Sie 1 hat hiermit die Berechtigung zur Berufsausübung als medizinischer Masseur / medizinische Masseurin 1 erlangt und ist zur Führung der Berufsbezeichnung
„medizinischer Masseur“ / „medizinische Masseurin“ 1
berechtigt.
............................................, am .............................................
Für die Prüfungskommission:
Der/Die 1 Vorsitzende:
....................................................
.................................................................... ....................................................................
(Der/Die fachspezifische und organisatorische Leiter/in 1 ) (Der/Die medizinisch-wissenschaftliche Leiter/in 1 )
Rundsiegel
des Rechtsträgers
der Ausbildungseinrichtung

_________________________________

1 Nichtzutreffendes streichen oder weglassen.

2 „ausgezeichnet bestanden“, „bestanden“ gemäß § 38 Abs. 2 und 3 MMH-AV – Zutreffendes einfügen.

Anl. 3

Anlage 3
Bezeichnung und Adresse des Rechtsträgers der
Ausbildungseinrichtung sowie DVR-Nummer
AUSBILDUNGSBESTÄTIGUNG
Herr/Frau 1 .......................................................................................................................................................,
geboren am .................................................... in .......................................................................................,
hat an der verkürzten Ausbildung zum medizinischen Masseur / zur medizinischen Masseurin 1 für Masseure/Masseurinnen 1 gemäß § 26 Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz (MMHmG), BGBl. I Nr. 169/2002, in Verbindung mit der Medizinischer Masseur- und Heilmasseur- Ausbildungsverordnung (MMHm-AV), BGBl. II Nr. 250/2003, in der Zeit von .................................... bis ..................................... teilgenommen und nachstehende Beurteilung erlangt:
Praktische Ausbildung
Die Leistung im Rahmen der praktischen Ausbildung wurde mit ................................................ 2 beurteilt.
Diese Bestätigung berechtigt nicht zur Berufsausübung als „medizinischer Masseur“ / „medizinische Masseurin“ 1 .
......................................., am .........................................
....................................................................
(Der/Die fachspezifische und organisatorische Leiter/in 1 )
Rundsiegel
des Rechtsträgers
der Ausbildungseinrichtung

____________________

1 Nichtzutreffendes streichen oder weglassen.

2 „ausgezeichnet bestanden“, „bestanden“ oder „nicht bestanden“ gemäß § 15 Abs. 3 MMHm-AV – Zutreffendes einfügen.

Anl. 4

Anlage 4
Bezeichnung und Adresse des Rechtsträgers der
Ausbildungseinrichtung sowie DVR-Nummer
ZEUGNIS
Herr/Frau 1 ....................................................................................................................................................., geboren am ............................................................... in ............................................................................, hat die verkürzte Ausbildung zum medizinischen Masseur / zur medizinischen Masseurin 1 für Masseure/Masseurinnen 1 gemäß § 26 Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz (MMHmG), BGBl. I Nr. 169/2002, in Verbindung mit der Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Ausbildungsverordnung (MMHm-AV), BGBl. II Nr. 250/2003, absolviert und die praktische Ausbildung
............................................................... 2 .
Er/Sie 1 hat hiermit die Berechtigung zur Berufsausübung als medizinischer Masseur / medizinische Masseurin 1 erlangt und ist zur Führung der Berufsbezeichnung
„medizinischer Masseur“ / „medizinische Masseurin“ 1
berechtigt.
..........................................., am .........................................
....................................................................
(Der/Die fachspezifische und organisatorische Leiter/in 1 )
Rundsiegel
des Rechtsträgers
der Ausbildungseinrichtung

_______________________

1 Nichtzutreffendes streichen oder weglassen.

2 „ausgezeichnet bestanden“ oder „bestanden“ gemäß § 15 Abs. 3 MMHm-AV – Zutreffendes einfügen.

Anl. 7

Anlage 7
Bezeichnung und Adresse des Rechtsträgers der
Ausbildungseinrichtung sowie DVR-Nummer
AUSBILDUNGSBESTÄTIGUNG
Herr/Frau 1 ………...........................................................................................................................................,
geboren am ................................................................. in ..........................................................................,
hat an der Ausbildung zum Heilmasseur / zur Heilmasseurin 1 gemäß der Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Ausbildungsverordnung (MMHm-AV), BGBl. II Nr. 250/2003, in der Zeit von ........................... bis .............................. teilgenommen und nachstehende Beurteilungen erlangt:
Einzelprüfungen
Unterrichtsfach Beurteilung 3
Recht und Ethik
Anatomie und Physiologie
Pathologie
Hygiene und Umweltschutz
Erste Hilfe
Allgemeine Physik
Dokumentation
Massagetechniken zu Heilzwecken
Teilnahme
Unterrichtsfach Beurteilung 3
Kommunikation
Kommissionelle Abschlussprüfung
Beurteilung 4
Anatomie und Physiologie
Pathologie
Massagetechniken zu Heilzwecken
Diese Bestätigung berechtigt nicht zur Berufsausübung als Heilmasseur/ Heilmasseurin 5 .
.........................................., am .......................................
.................................................................... ....................................................................
(Der/Die fachspezifische und organisatorische Leiter/in 5 ) (Der/Die medizinisch-wissenschaftliche Leiter/in 5 )
Rundsiegel
des Rechtsträgers
der Ausbildungseinrichtung

_____________________________

1 Nichtzutreffendes streichen oder weglassen.

2 „ausgezeichnet bestanden“, „bestanden“ oder „nicht bestanden“ gemäß § 13 Abs. 5 MMHm-AV oder angerechnet gemäß § 55 MMHmG – Zutreffendes einfügen.

3 „ausgezeichnet teilgenommen“, „teilgenommen“ oder „nicht erfolgreich teilgenommen“ gemäß § 13 Abs. 6 MMHm-AV oder angerechnet gemäß § 55 MMHmG – Zutreffendes einfügen.

4 „ausgezeichnet bestanden“, „bestanden“ oder „nicht bestanden“ gemäß § 50 Abs. 1 MMHm-AV – Zutreffendes einfügen.

5 Nichtzutreffendes streichen oder weglassen.

Anl. 8

Anlage 8
Bezeichnung und Adresse des Rechtsträgers
der Ausbildungseinrichtung sowie DVR-Nummer
ZEUGNIS
Herr/Frau 1 .....................................................................................................................................................,
geboren am ...................................................... in .....................................................................................,
hat die Ausbildung zum Heilmasseur / zur Heilmasseurin 1 gemäß der Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Ausbildungsverordnung (MMHm-AV), BGBl. II Nr. 250/2003, absolviert und die kommissionelle Abschlussprüfung
............................................................. 2 .
Er/Sie 1 hat hiermit die Berechtigung zur Berufsausübung als Heilmasseur/Heilmasseurin 1 erlangt und ist zur Führung der Berufsbezeichnung
„Heilmasseur“/„Heilmasseurin“ 1
berechtigt.
.........................................., am .......................................
Für die Prüfungskommission:
Der/Die 1 Vorsitzende:
...............................................................
.................................................................... ....................................................................
(Der/Die fachspezifische und organisatorische Leiter/in 1 ) (Der/Die medizinisch-wissenschaftliche Leiter/in 1 )
Rundsiegel
des Rechtsträgers
der Ausbildungseinrichtung

_____________________________

1 Nichtzutreffendes streichen oder weglassen.

2 „ausgezeichnet bestanden“ oder „bestanden“ gemäß § 50 Abs. 2 und 3 MMHM-AV – Zutreffendes einfügen.

Anl. 9

Anlage 9
Bezeichnung und Adresse des Rechtsträgers
der Ausbildungseinrichtung sowie DVR-Nummer
AUSBILDUNGSBESTÄTIGUNG
Herr/Frau 1 .......................................................................................................................................................,
geboren am ............................................................ in ....................................................................................,
hat an der Ausbildung für Lehraufgaben gemäß der Medizinischer Masseur- und Heilmasseur- Ausbildungsverordnung (MMHm-AV), BGBl. II Nr. 250/2006, in der Zeit von ........................................... bis .......................................... teilgenommen und nachstehende Beurteilungen erlangt:
Einzelprüfungen
Unterrichtsfach Beurteilung 2
Berufskunde und Ethik
Management, Organisationslehre und Statistik
Betriebsführung
Rechtskunde
Teilnahme
Unterrichtsfach Beurteilung 3
Kommunikation, Verhandlungsführung und Konflikt-bewältigung
Kommissionelle Abschlussprüfung
Beurteilung 4
Pädagogik, Psychologie und Soziologie Unterrichtslehre und Lehrpraxis
Diese Bestätigung berechtigt nicht zur Ausübung von Lehraufgaben.
.........................................., am .......................................
....................................................................
(Der/Die fachspezifische und organisatorische Leiter/in 5 )
Rundsiegel
des Rechtsträgers
der Ausbildungseinrichtung

_____________________________

1 Nichtzutreffendes streichen oder weglassen.

2 „ausgezeichnet bestanden“, „bestanden“ oder „nicht bestanden“ gemäß § 13 Abs. 5 MMHm-AV oder angerechnet gemäß § 55 MMHmG – Zutreffendes einfügen.

3 „ausgezeichnet teilgenommen“, „teilgenommen“ oder „nicht erfolgreich teilgenommen“ gemäß § 13 Abs. 6 MMHm-AV oder angerechnet gemäß § 55 MMHmG – Zutreffendes einfügen.

4 „ausgezeichnet bestanden“, „bestanden“ oder „nicht bestanden“ gemäß § 61 Abs. 1 MMHm-AV – Zutreffendes einfügen.

5 Nichtzutreffendes streichen oder weglassen.

Anl. 10

Anlage 10
Bezeichnung und Adresse des Rechtsträgers der
Ausbildungseinrichtung sowie DVR-Nummer
ZEUGNIS
Herr/Frau 1 .............................................................................................................................................,
geboren am ........................................................... in ................................................................................,
hat die Ausbildung für Lehraufgaben gemäß der Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Ausbildungsverordnung (MMHm-AV), BGBl. II Nr. 250/2003, absolviert und die kommissionelle Abschlussprüfung
............................................................. 2 .
Er/Sie 1 hat hiermit die Berechtigung zur Ausübung von Lehraufgaben erlangt und ist zur Führung der Zusatzbezeichnung
„Lehrberechtigter Heilmasseur“ / „Lehrberechtigte Heilmasseurin“ 1
berechtigt.
.........................................., am .......................................
Für die Prüfungskommission:
Der/Die 1 Vorsitzende:
.................................
....................................................................
(Der/Die fachspezifische und organisatorische Leiter/in 1 )
Rundsiegel
des Rechtsträgers
der Ausbildungseinrichtung

_________________________________

1 Nichtzutreffendes streichen oder weglassen.

2 „ausgezeichnet bestanden“ oder „bestanden gemäß § 61 Abs. 2 und 3 MMHm-AV – Zutreffendes einfügen.

Anl. 11

Anlage 11
Bezeichnung und Adresse des Rechtsträgers
der Ausbildungseinrichtung sowie DVR-Nummer
AUSBILDUNGSBESTÄTIGUNG
Herr/Frau 1 .....................................................................................................................................................,
geboren am ................................................................. in ..........................................................................,
hat an der Spezialqualifikationsausbildung in Elektrotherapie gemäß der Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Ausbildungsverordnung (MMHm-AV), BGBl. II Nr. 250/2006, in der Zeit von ............................. bis ................................ teilgenommen und nachstehende Beurteilungen erlangt:
Praktische Ausbildung
Die Leistung im Rahmen der praktischen Ausbildung wurde mit ................................................ 2 beurteilt.
Kommissionelle Abschlussprüfung
Beurteilung 3
Spezielle Anatomie und Pathologie Grundlagen der Elektrotherapie einschließlich Physik und Anlagetechniken
Diese Bestätigung berechtigt nicht zur berufsmäßigen Durchführung der Spezialqualifikation Elektrotherapie.
......................................., am .........................................
.................................................................... ...................................................................
(Der/Die fachspezifische und organisatorische Leiter/in 1 ) (Der/Die medizinisch-wissenschaftliche Leiter/in 1 )
Rundsiegel
des Rechtsträgers
der Ausbildungseinrichtung

________________________________

1 Nichtzutreffendes streichen oder weglassen.

2 „ausgezeichnet bestanden“, „bestanden“ oder „nicht bestanden“ gemäß § 15 Abs. 3 MMHm-AV – Zutreffendes einfügen.

3 „ausgezeichnet bestanden“, „bestanden“ oder „nicht bestanden“ gemäß § 69 Abs. 1 MMHm-AV – Zutreffendes einfügen.

Anl. 12

Anlage 12
Bezeichnung und Adresse des Rechtsträgers
der Ausbildungseinrichtung sowie DVR-Nummer
ZEUGNIS
Herr/Frau 1 ............................................................................................................................................., geboren am ....................................................... in ...................................................................................., hat die Spezialqualifikationsausbildung in Elektrotherapie gemäß der Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Ausbildungsverordnung (MMHm-AV), BGBl. II Nr. 250/2003, absolviert und die kommissionelle Abschlussprüfung
............................................................. 2 .
Er/Sie 1 hat hiermit die Berechtigung zur berufsmäßigen Durchführung der Spezialqualifikation Elektrotherapie erlangt und ist berechtigt, nach seiner/ihrer 1 Berufsbezeichnung in Klammer die Zusatzbezeichnung
„Elektrotherapie“
anzufügen.
.........................................., am .......................................
Für die Prüfungskommission:
Der/Die 1 Vorsitzende:
.................................
.................................................................... ....................................................................
(Der/Die fachspezifische und organisatorische Leiter/in 1 ) (Der/Die medizinisch-wissenschaftliche Leiter/in 1 )
Rundsiegel
des Rechtsträgers
der Ausbildungseinrichtung

_________________________________

1 Nichtzutreffendes streichen oder weglassen.

2 „ausgezeichnet bestanden“ oder „bestanden“ gemäß § 69 Abs. 2 und 3 MMHm-AV – Zutreffendes einfügen.

Anl. 13

Anlage 13
Bezeichnung und Adresse des Rechtsträgers
der Ausbildungseinrichtung sowie DVR-Nummer
AUSBILDUNGSBESTÄTIGUNG
Herr/Frau 1 .....................................................................................................................................................,
geboren am .................................................... in .........................................................................................,
hat an der Spezialqualifikationsausbildung in Hydro- und Balneotherapie gemäß der Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Ausbildungsverordnung (MMHm-AV), BGBl. II Nr. 250/2003, in der Zeit von ............................. bis .................................... teilgenommen und nachstehende Beurteilungen erlangt:
Praktische Ausbildung
Die Leistung im Rahmen der praktischen Ausbildung wurde mit ................................................ 2 beurteilt.
Kommissionelle Abschlussprüfung
Beurteilung 3
Spezielle Anatomie und Pathologie Physik Spezielle Hygiene Balneotherapie Hydrotherapie Unterwasserdruckstrahlmassage
Diese Bestätigung berechtigt nicht zur berufsmäßigen Durchführung der Spezialqualifikation Hydro- und Balneotherapie.
......................................., am .........................................
.................................................................... ....................................................................
(Der/Die fachspezifische und organisatorische Leiter/in 1 ) (Der/Die medizinisch-wissenschaftliche Leiter/in 1 )
Rundsiegel
des Rechtsträgers
der Ausbildungseinrichtung

_____________________

1 Nichtzutreffendes streichen oder weglassen.

2 „ausgezeichnet bestanden“, „bestanden“ oder „nicht bestanden“ gemäß § 15 Abs. 3 MMHm-AV – Zutreffendes einfügen.

3 „ausgezeichnet bestanden“, „bestanden“ oder „nicht bestanden“ gemäß § 69 Abs. 1 MMHm-AV – Zutreffendes einfügen

Anl. 14

Anlage 14
Bezeichnung und Adresse des Rechtsträgers
der Ausbildungseinrichtung sowie DVR-Nummer
ZEUGNIS
Herr/Frau 1 .....................................................................................................................................................,
geboren am ............................................................ in ............................................................................, hat
die Spezialqualifikationsausbildung in Hydro- und Balneotherapie gemäß der Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Ausbildungsverordnung (MMHm-AV), BGBl. II Nr. 250/2003, absolviert und die kommissionelle Abschlussprüfung
............................................................. 2 .
Er/Sie 1 hat hiermit die Berechtigung zur berufsmäßigen Durchführung der Spezialqualifikation Hydro- und Balneotherapie erlangt und ist berechtigt, nach seiner/ihrer 1 Berufsbezeichnung in Klammer die Zusatzbezeichnung
„medizinischer Bademeister“/„medizinische Bademeisterin“ 1
anzufügen.
.........................................., am .......................................
Für die Prüfungskommission:
Der/Die 1 Vorsitzende:
......................................................
.................................................................... ....................................................................
(Der/Die fachspezifische und organisatorische Leiter/in 1 ) (Der/Die medizinisch-wissenschaftliche Leiter/in 1 )
Rundsiegel
des Rechtsträgers
der Ausbildungseinrichtung

_________________________________

1 Nichtzutreffendes streichen oder weglassen.

2 „ausgezeichnet bestanden“ oder „bestanden“ gemäß § 69 Abs. 2 und 3 MMHm-AV – Zutreffendes einfügen.

Anlage 14a

Anl. 14a

Bezeichnung und Adresse des Rechtsträgers
der Ausbildungseinrichtung sowie DVR-Nummer
AUSBILDUNGSBESTÄTIGUNG
Herr/Frau 1 ......................................................................................................................................................,
geboren am .................................................... in .........................................................................................,
hat an der Spezialqualifikationsausbildung Basismobilisation gemäß der Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Ausbildungsverordnung (MMHm-AV), BGBl. II Nr. 250/2003, in der Zeit von
............................. bis .................................... teilgenommen und nachstehende Beurteilungen erlangt:
Praktische Ausbildung
Die Leistung im Rahmen der praktischen Ausbildung wurde mit ................................................ 2 beurteilt.
Kommissionelle Abschlussprüfung
Beurteilung 3
Grundzüge der Rehabilitation und Mobilisation
Diese Bestätigung berechtigt nicht zur berufsmäßigen Durchführung der Spezialqualifikation Basismobilisation.
......................................., am .........................................
..................................................................... ...................................................................
(Der/Die fachspezifische und organisatorische Leiter/in 1 ) (Der/Die medizinisch-wissenschaftliche Leiter/in 1 )
Rundsiegel des Rechtsträgers der Ausbildungseinrichtung

______________________

1 Nichtzutreffendes streichen oder weglassen.

2 „ausgezeichnet bestanden“, „bestanden“ oder „nicht bestanden“ gemäß § 15 Abs. 3 MMHm-AV – Zutreffendes einfügen.

3 „ausgezeichnet bestanden“, „bestanden“ oder „nicht bestanden“ gemäß § 69 Abs. 1 MMHm-AV – Zutreffendes einfügen

Anlage 14b

Anl. 14b

Bezeichnung und Adresse des Rechtsträgers
der Ausbildungseinrichtung sowie DVR-Nummer
ZEUGNIS
Herr/Frau 1 .......................................................................................................................................................,
geboren am ............................................................ in ..............................................................................,
hat die Spezialqualifikationsausbildung Basismobilisation gemäß der Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Ausbildungsverordnung (MMHm-AV), BGBl. II Nr. 250/2003, absolviert und die kommissionelle Abschlussprüfung
............................................................. 2 .
Er/Sie 1 hat hiermit die Berechtigung zur berufsmäßigen Durchführung der Spezialqualifikation Basismobilisation erlangt und ist berechtigt, nach seiner/ihrer 1 Berufsbezeichnung in Klammer die Zusatzbezeichnung
„Basismobilisation“
anzufügen.
.........................................., am .......................................
Für die Prüfungskommission:
Der/Die 1 Vorsitzende:
......................................................
.................................................................... ....................................................................
(Der/Die fachspezifische und organisatorische Leiter/in 1 ) (Der/Die medizinisch-wissenschaftliche Leiter/in 1 )
Rundsiegel des Rechtsträgers der Ausbildungseinrichtung

____________________

1 Nichtzutreffendes streichen oder weglassen.

2 „ausgezeichnet bestanden“ oder „bestanden“ gemäß § 69 Abs. 2 und 3 MMHm-AV – Zutreffendes einfügen.

Anl. 15

Anlage 15
Bezeichnung und Adresse des Rechtsträgers
der Ausbildungseinrichtung sowie DVR-Nummer
BESTÄTIGUNG ÜBER DIE ERGÄNZUNGSAUSBILDUNG
Herr/Frau 1 ....................................................................................................................................................,
geboren am ............................................................ in ...............................................................................,
hat an der im Bescheid des Landeshauptmannes ............................................................................ vom
......................................, Zahl .............................., vorgeschriebenen Ergänzungsausbildung gemäß der Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Ausbildungsverordnung (MMHm-AV), BGBl. II Nr. 250/2003, in der Zeit von ............................. bis ............................... teilgenommen und nachstehende Beurteilungen erlangt:
Ergänzungsprüfungen
Unterrichtsfach Stunden Beurteilung 2
Praktika
Unterrichtsfach Stunden Beurteilung 3
Die Ergänzungsausbildung wurde mit / ohne Erfolg absolviert / abgebrochen . 4
Diese Bestätigung berechtigt nicht zur Berufsausübung als/zur berufsmäßigen Ausübung von/der 4 ............................................................. 5 .
..........................................., am .........................................
Für die Prüfungskommission:
Der/Die 4 Vorsitzende:
..................................................................
Rundsiegel
des Rechtsträgers
der Ausbildungseinrichtung

_________________________________

1 Nichtzutreffendes streichen oder weglassen.

2 „ausgezeichnet bestanden“, „bestanden“ oder „nicht bestanden“ gemäß § 13 Abs. 5 MMHm-AV – Zutreffendes einfügen.

3 „ausgezeichnet bestanden“, „bestanden“ oder „nicht bestanden“ gemäß § 15 Abs. 3 MMHm-AV – Zutreffendes einfügen.

4 Nichtzutreffendes streichen oder weglassen.

5 „medizinischer Masseur“ / „medizinische Masseurin“ bei Nostrifikation gemäß § 12 MMHmG, „Heilmasseur“/„Heilmasseurin“ bei Nostrifikation gemäß § 42 MMHmG, allenfalls Ausübung von „Lehraufgaben“ bei Nostrifikation gemäß § 42 MMHmG, „Elektrotherapie“ bzw. „Hydro- und Balneotherapie“ bei Nostrifikation gemäß § 65 MMHmG – jeweils Zutreffendes einfügen.

Anl. 16

Anlage 16
Bezeichnung und Adresse des Rechtsträgers
der Ausbildungseinrichtung sowie DVR-Nummer
BESTÄTIGUNG ÜBER DEN ANPASSUNGSLEHRGANG
Herr/Frau 1 ....................................................................................................................................................,
geboren am ....................................................... in .....................................................................................,
hat den im Bescheid des Bundesministers/der Bundesministerin 1 für ..........................................................
vom ......................................, Zahl ............................... vorgeschriebenen Anpassungslehrgang gemäß der Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Ausbildungsverordnung (MMHm-AV), BGBl. II Nr. 250/2003,
mit/ohne 1 Erfolg
absolviert und nachstehende Beurteilungen erlangt:
Fachbereich/Unterrichtsfach Stunden Beurteilung 2
Diese Bestätigung berechtigt nicht zur Berufsausübung als/zur berufsmäßigen Ausübung von/zur berufsmäßigen Ausübung der 1 ................................................. 3 .
.........................................., am .........................................
....................................................................
(Der/Die fachspezifische und organisatorische Leiter/in 1 )
Rundsiegel
des Rechtsträgers
der Ausbildungseinrichtung

_____________________

1 Nichtzutreffendes streichen oder weglassen.

2 „ausgezeichnet bestanden“, „bestanden“ oder „nicht bestanden“ gemäß § 15 Abs. 3 MMHm-AV bzw. § 13 Abs. 5 MMHm-AV bzw. „ausgezeichnet teilgenommen“, „teilgenommen“ oder „nicht erfolgreich teilgenommen“ gemäß § 13 Abs. 6 MMHm-AV – Zutreffendes einfügen.

3 „medizinischer Masseur“ / „medizinische Masseurin“ bei Zulassung gemäß § 10 MMHmG;

„Heilmasseur“/„Heilmasseurin“ bei Zulassung gemäß § 39 MMHmG; „Lehraufgaben“ bei Zulassung gemäß § 40 MMHmG; „Elektrotherapie“ bzw. „Hydro- und Balneotherapie“ bei Zulassung gemäß § 63 MMHmG – jeweils Zutreffendes einfügen

Anl. 17

Anlage 17
Bezeichnung und Adresse des Rechtsträgers
der Ausbildungseinrichtung sowie DVR-Nummer
BESTÄTIGUNG ÜBER DIE EIGNUNGSPRÜFUNG
Herr/Frau 1 ......................................................................................................................................................, geboren am ..................................................... in ......................................................................................, hat die im Bescheid des Bundesministers/der Bundesministerin 1 für ........................................................... vom ........................................., Zahl ............................... vorgeschriebene Eignungsprüfung gemäß der Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Ausbildungsverordnung (MMHm-AV), BGBl. II Nr. 250/2003,
mit/ohne 1 Erfolg
absolviert und nachstehende Beurteilungen erlangt:
Sachgebiet/Unterrichtsfach Stunden Beurteilung 2
Diese Bestätigung berechtigt nicht zur Berufsausübung als / zur berufsmäßigen Ausübung von/der 1 ....................................................................... 3 .
........................................, am .........................................
.................................................................... ...........................................................
(Der/Die fachspezifische und organisatorische Leiter/in 1 ) (Der/Die medizinisch-wissenschaftliche Leiter/in 1 )
Rundsiegel
des Rechtsträgers
der Ausbildungseinrichtung

_________________________________

1 Nichtzutreffendes streichen oder weglassen.

2 „ausgezeichnet bestanden“, „bestanden“ oder „nicht bestanden“ gemäß § 15 Abs. 3 MMHm-AV bzw. § 13 Abs. 5 MMHm-AV bzw. „ausgezeichnet teilgenommen“, „teilgenommen“ oder „nicht erfolgreich teilgenommen“ gemäß § 13 Abs. 6 MMHm-AV – Zutreffendes einfügen.

3 „medizinischer Masseur“ / „medizinische Masseurin“ bei Zulassung gemäß § 10 MMHmG;

„Heilmasseur“/„Heilmasseurin“ bei Zulassung gemäß § 39 MMHmG; „Lehraufgaben“ bei Zulassung gemäß § 40 MMHmG; „Elektrotherapie“ bzw. „Hydro- und Balneotherapie“ bei Zulassung gemäß § 63 MMHmG – jeweils Zutreffendes einfügen.