§ 9 Sprachliche Gleichbehandlung
In Kraft seit 15. Juni 2026
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MiCAR-CASP-MV
Gliederung
3. Abschnitt Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 9 Sprachliche Gleichbehandlung
Soweit in dieser Verordnung personenbezogene Bezeichnungen angeführt sind, beziehen sie sich auf alle Geschlechter in gleicher Weise. Bei der Anwendung auf bestimmte Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.
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§ 9 Sprachliche Gleichbehandlung
…§ 9. Soweit in dieser Verordnung personenbezogene Bezeichnungen angeführt sind, beziehen sie sich auf alle Geschlechter in gleicher Weise. Bei der Anwendung auf bestimmte Personen ist die…
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