§ 10 Inkrafttreten
In Kraft seit 15. Juni 2026
Up-to-date
MiCAR-CASP-MV
Gliederung
3. Abschnitt Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 10 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit 15. Juni 2026 in Kraft und ist erstmals auf Meldungen anzuwenden, deren Meldestichtag nach dem 15. Juni 2026 liegt.
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