§ 4 Berechnung des IST-Wertes
In Kraft seit 25. Mai 2022
Up-to-date
(1) Die Berechnung des IST-Wertes ( IST ) hat auf Monatsbasis zu erfolgen.
(2) Bei der Berechnung wird der IST-Wert ( IST ) jeweils zum Bilanzstichtag aus der durchschnittlichen Monatsperformance der letzten 60 Monate ermittelt:

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