§ 3 Berechnung des SOLL-Wertes
In Kraft seit 25. Mai 2022
Up-to-date
Der SOLL-Wert ( SOLL ) wird jeweils zum Bilanzstichtag aus der durchschnittlichen monatlichen Rendite österreichischer Bundesanleihen am Sekundärmarkt („Umlaufgewichtete Durchschnittsrendite für Bundesanleihen“; kurz UDRB) oder eines an ihre Stelle tretenden Index der letzten 60 Monate ermittelt:

Hier bezeichnet UDRB i die monatliche UDRB oder einen an ihre Stelle tretenden Index des Monats i .
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