(Anm.: Anlage 20 ist als PDF dokumentiert.
Die Novellierungsanweisung der Novelle BGBl. II Nr. 254/2015 konnte nicht eingearbeitet werden und lautet: „ In der Anlage 20 wird die Wortfolge „MEDIZINISCHE FACHASSISTENZ“ durch die Wortfolge „DIPLOMIERTER MEDIZINISCHER FACHASSISTENT (MFA) / DIPLOMIERTE MEDIZINISCHE FACHASSISTENTIN (MFA)“ ersetzt.“.)
Anhänge
Anlage 20PDFRückverweise
MAB-AV · MAB-Ausbildungsverordnung
Anl. 20
…Anm.: Anlage 20 ist als PDF dokumentiert. Die Novellierungsanweisung der Novelle BGBl. II Nr. 254/2015 konnte nicht eingearbeitet werden und lautet: „ In der Anlage…
§ 44 Diplom
…1) Über eine erfolgreich absolvierte Ausbildung in der medizinischen Fachassistenz ist ein Diplom gemäß dem Muster der Anlage 20 auszustellen. Die nicht zutreffenden geschlechtsspezifischen Bezeichnungen sind zu streichen. Es ist zulässig, Diplome nur mit den jeweils erforderlichen geschlechtsspezifischen Bezeichnungen auszustellen. (2) Die Ausstellung des…