(1) Allgemeine persönliche Fahrtenbücher nach der Fahrtenbuchverordnung – FahrtbV, BGBl. Nr. 461/1975, können bis Ablauf des 31. Dezember 2018 an Stelle der nach § 2 dieser Verordnung vorgeschriebenen Lenkprotokolle weiter verwendet werden.
(2) Geeignete Nachweise, die durch Bescheid oder durch Kenntnisnahme auf Grund von § 8 Abs. 3 FahrtbV zugelassen wurden, treten mit Ablauf des 31. Dezember 2017 außer Kraft.
Rückverweise
LP-VO · Lenkprotokoll-Verordnung
§ 7 In- und Außerkrafttreten
…2018 in Kraft. (2) Die Fahrtenbuchverordnung – FahrtbV, BGBl. Nr. 461/1975, tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2017 außer Kraft. Ihre Vorschriften gelten jedoch weiterhin, wenn Fahrtenbücher gemäß § 6 weiter verwendet werden. (3) § 2 Abs. 1 und 2, § 3 Abs. 5, § 4 Abs. 1…