BundesrechtVerordnungenBildungsdokumentationsverordnung für land- und forstwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen 20233. Abschnitt Bundesstatistik zum Bildungswesen1. Unterabschnitt Daten der Schülerinnen und Schüler für Zwecke der Bundesstatistik zum Bildungswesen§ 7

§ 7Datenübermittlung und Berichtstermine

In Kraft seit 24. Juni 2023
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