§ 1 Geltungsbereich
In Kraft seit 11. Oktober 2012
Up-to-date
Diese Verordnung enthält nähere Bestimmungen über das Controlling im Hinblick auf die Personalausgaben an land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen gemäß § 4 des Finanzausgleichsgesetzes 2008.
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