§ 1 Geltungsbereich — LfLLCV
Rückverweise
Diese Verordnung enthält nähere Bestimmungen über das Controlling im Hinblick auf die Personalausgaben an land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen gemäß § 4 des Finanzausgleichsgesetzes 2008.
§ 2 LfLLCV · LfLLCV · Lf-Landeslehrpersonen-ControllingV
§ 2 Begriffsbestimmungen
…1) Im Sinne dieser Verordnung ist zu verstehen: 1. unter Vollbeschäftigung: eine Beschäftigung, bei der unter Zugrundelegung der jeweiligen Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppe und unter Berücksichtigung der…