§ 3 Inkrafttreten
In Kraft seit 03. Dezember 2024
Up-to-date
(1) Diese Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Bundesgesetzblatt folgenden Tag in Kraft.
(2) Die Änderung des Kurztitels und der Promulgationsklausel sowie die Änderungen des § 1 und des § 3 treten mit 1. Juni 2024 in Kraft.
(3) Die Änderung des Titels sowie die Änderung des § 1 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 330/2024 treten mit dem der Kundmachung im Bundesgesetzblatt folgenden Tag in Kraft.
Rückverweise
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