§ 1 Anwendung von Rechtsvorschriften
In Kraft seit 03. Dezember 2024
Up-to-date
Auf Arbeitsstätten und auswärtige Arbeitsstellen der Land- und Forstwirtschaft ist die Grenzwerteverordnung 2024, BGBl. II Nr. 253/2001, in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
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