§ 3 Aufteilung der Kontingenterlaubnisse auf die Länder
In Kraft seit 01. Januar 2000
Up-to-date
Der Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr hat die durch die Landeshauptmänner zu vergebenden Kontingenterlaubnisse nach Anhörung der Wirtschaftskammer Österreich unter Beachtung von volkswirtschaftlichen und wirtschaftspolitischen Erfordernissen auf die Länder aufzuteilen.
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