§ 5 Rückstellung für erfolgsabhängige Prämienrückerstattung
In Kraft seit 01. Januar 2016
Up-to-date
In der Rückstellung für erfolgsabhängige Prämienrückerstattung sind die nach der Satzung oder nach den Versicherungsbedingungen für Begünstigte zu Lasten des Geschäftsjahresergebnisses für diesen Zweck rückzustellenden Beträge auszuweisen.
Rückverweise
kV-RLV · Kleine Versicherungsvereine Rechnungslegungsverordnung
§ 1 Jahresabschluss
…1) Der Jahresabschluss hat bei kleinen Versicherungsvereinen gemäß § 5 Z 4 VAG 2016, 1. die ausschließlich den Betrieb der Tierversicherung zum Gegenstand haben, aus der Vermögensübersicht und der Erfolgsrechnung, und bei jenen…