§ 14 Inkrafttreten
In Kraft seit 03. November 2021
Up-to-date
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2016 in Kraft und ist erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2015 beginnen.
(2) § 1 Abs. 2 erster Satz, § 12, § 13 Abs. 2 Z 2, Anlage 1 , Anlage 2 und Anlage 3 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 454/2021 treten mit 31. Dezember 2021 in Kraft und sind erstmalig auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 30. Oktober 2021 enden.
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