§ 7 Wechsel der Ausbildungsstätte innerhalb Österreichs
In Kraft seit 08. September 2001
Up-to-date
Wechselt ein Kardiotechniker in Ausbildung während der Ausbildung in eine andere anerkannte Ausbildungsstätte für die Ausbildung zum diplomierten Kardiotechniker, ist die Ausbildung unter Anrechnung der bisher absolvierten Ausbildungsinhalte fortzusetzen.
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