§ 18 Diplomprüfungsinhalte
In Kraft seit 08. September 2001
Up-to-date
Die Diplomprüfung ist vor dem Kardiotechnikerbeirat über folgende Sachgebiete abzulegen:
1. Allgemeine Kardiotechnik sowie fachspezifische Technologien und Gerätekunde,
2. spezielle medizinische Teilgebiete unter besonderer Berücksichtigung der Anatomie, Pathologie, Pathophysiologie, Hämatologie, Anästhesie und Chirurgie.
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