(1) Ein Betreiber, der einen mobilen Datendienst erbringt, hat die Wahl, an Stelle der Bestimmungen in § 4 eine Bandbreitenbeschränkungseinrichtung bereitzustellen. Diese umfasst eine Reduktion der maximal verfügbaren Datenrate für einen Anschluss bis zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraumes auf zumindest 128 kbit/s. Der Betreiber hat hierbei sicherzustellen, dass keine verbrauchsabhängige Verrechnung gegenüber dem Teilnehmer erfolgt. Die Bandbreitenbeschränkung ist ab dem Zeitpunkt der an sich vereinbarten beginnenden verbrauchsabhängigen Verrechnung einzurichten.
(2) Entscheidet sich ein Betreiber für die Einrichtung einer Bandbreitenbeschränkung iSd. Abs. 1, sind alle betroffenen Teilnehmer schriftlich zu informieren; auf die Möglichkeit zum Widerspruch ist hinzuweisen. Der Teilnehmer hat das Recht, der Bandbreitenbeschränkung iSd. Abs. 1 für seinen Anschluss zu widersprechen. In diesem Fall hat der Betreiber § 4 anzuwenden. Auf Widersprüche ist § 7 sinngemäß anzuwenden.
Rückverweise
KostbeV · Kostenbeschränkungsverordnung
§ 5 Datendienste Bandbreitenbeschränkung
(1) Ein Betreiber, der einen mobilen Datendienst erbringt, hat die Wahl, an Stelle der Bestimmungen in § 4 eine Bandbreitenbeschränkungseinrichtung bereitzustellen. Diese umfasst eine Reduktion der maximal verfügbaren Datenrate für einen Anschluss bis zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraumes auf…
§ 6 Dokumentationspflichten
…und auf Verlangen dem Teilnehmer unentgeltlich nachzuweisen. Auf gleiche Weise sind eine Zustimmung des Teilnehmers zur fortgesetzten kostenpflichtigen Dienstenutzung sowie ein Widerspruch nach § 5 Abs. 2 zu dokumentieren. (2) Unabhängig von der Bezeichnung oder der Sparte des vom Teilnehmer gewählten Tarifes hat der Betreiber nachvollziehbar und schriftlich zu dokumentieren…
§ 3 Begriffsbestimmungen und Verhaltensvorschriften
…„mobile Datendienste“ Dienste, die mittels paketvermittelter Datenübertragung Zugang zu einem Datennetz und den damit in Verbindung stehenden Diensten über mobile terrestrische Netze ermöglichen; 5. „Pooltarif“ einen Tarif, bei dem Pauschalvolumina innerhalb eines Teilnehmerverhältnisses von mehreren Teilnehmern mit mehreren SIM-Karten gemeinsam genutzt und verbraucht werden können; 6…