Wird eine neue Kontrollgerätekarte wegen Beschädigung, Fehlfunktion, Verlust oder Diebstahl einer vorhandenen Karte beantragt, so ist vorzulegen:
1. im Falle der Beschädigung oder Fehlfunktion die zu ersetzende Karte,
2. eine Erklärung über den Verlust oder den Nachweis einer Anzeige bei der dafür zuständigen Stelle im Falle des Diebstahls der Karte.
Rückverweise
KonGeV · Kontrollgerätekartenverordnung
§ 6 Kostenersatz
…der Kontrollgerätekarten ist ein Kostenersatz in folgender Höhe zu entrichten: 1. Werkstattkarte 97 Euro, 2. Fahrerkarte 45 Euro, 3. Unternehmenskarte 85 Euro, 4. Kontrollkarte 28 Euro. (2) Wird in den Fällen des § 4 eine neue Fahrerkarte beantragt (Ersatzkarte), so ist für die Ausstellung der Ersatz…
§ 2 Fahrerkarte
…über den Hauptwohnsitz durch Meldezettel oder Meldebestätigung; alternativ dazu kann der Hauptwohnsitz von der ermächtigten Einrichtung auch durch eine Abfrage beim Zentralen Melderegister ermittelt werden, 4. Lichtbild. (3) Bei Anträgen auf Erneuerung der Karte wegen Zeitablaufes, oder wegen Beschädigung, Fehlfunktion, Verlust oder Diebstahl sind neben den Erfordernissen des § 4…