§ 2 Abwicklung der Auszahlung des Klimabonus
In Kraft seit 24. Juni 2023
Up-to-date
Die Abwicklung der Auszahlung des Klimabonus erfolgt durch die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (im Folgenden: „BMK“), die sich dabei der Schlichtungsstelle (§ 11) sowie privater Dienstleister bedienen kann.
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