(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
(2) § 1, § 2 samt Überschrift, § 3, § 5 Abs. 1, 2 und 3 (neu), § 6 Abs. 2 und 3, § 7 samt Überschrift, § 8 Abs. 1 und 2, § 9 Abs. 1 und 3, § 11 Abs. 2 Z 2 und 3, Abs. 3 und 4 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 189/2023 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft; gleichzeitig tritt § 5 Abs. 3 und 4 außer Kraft.
(3) §§ 1 und 2 sowie § 7a samt Überschrift in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 58/2026 treten mit xx.xx.2025 in Kraft; gleichzeitig tritt § 11 samt Überschrift außer Kraft.
§ 9 KliBAV · KliBAV · Klimabonus-Abwicklungsverordnung
§ 9 Abwicklung und Auszahlung mittels geldwertem Gutschein
…§ 21 des Zustellgesetzes, BGBl. Nr. 200/1982 an ihren Hauptwohnsitz zuzustellen. In begründeten Fällen kann eine Zustellung als Rückscheinbrief gemäß § 13 des Zustellgesetzes erfolgen. (2) Ein Gutschein gemäß Abs. 1 muss sowohl für Waren einlösbar sein, als auch bei geeigneten Stellen gegen Bargeld eingetauscht werden…