§ 13 Inkrafttreten
In Kraft seit 21. Oktober 2025
Up-to-date
(1) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Stromkennzeichnungsverordnung, BGBl. II Nr. 310/2011, außer Kraft.
(2) § 2 Abs. 1 Z 2, 3 und 8, § 3 Abs. 1 Z 2, § 4 Abs. 7, § 10 und § 10a jeweils samt Überschrift in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 223/2025 treten mit 1. Jänner 2026 in Kraft. Die Stromkennzeichnung gemäß diesen Bestimmungen hat erstmalig im Jahr 2027 für die im Kalenderjahr 2026 gelieferten Strommengen zu erfolgen.
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