§ 9 Veröffentlichung von Entscheidungen
In Kraft seit 07. Juli 2009
Up-to-date
KEM-V 2009
Gliederung
1. Abschnitt: Allgemeines
§ 9 Veröffentlichung von Entscheidungen
Entscheidungen gemäß § 65 Abs. 3 TKG 2003 in Zusammenhang mit der Verwaltung von Kommunikationsparametern sind auf der Website der RTR-GmbH zu veröffentlichen.
§ 9 KEM-V 2009 · KEM-V 2009 · Kommunikationsparameter-, Entgelt- und Mehrwertdiensteverordnung 2009
§ 9 Veröffentlichung von Entscheidungen
…§ 9. Entscheidungen gemäß § 65 Abs. 3 TKG 2003 in Zusammenhang mit der Verwaltung von Kommunikationsparametern sind auf der Website der RTR-GmbH zu veröffentlichen.…
Rückverweise