§ 9 Veröffentlichung von Entscheidungen
In Kraft seit 07. Juli 2009
Up-to-date
Entscheidungen gemäß § 65 Abs. 3 TKG 2003 in Zusammenhang mit der Verwaltung von Kommunikationsparametern sind auf der Website der RTR-GmbH zu veröffentlichen.
Rückverweise
KEM-V 2009 · Kommunikationsparameter-, Entgelt- und Mehrwertdiensteverordnung 2009
§ 10 Grundsätze der Rufnummernzuteilung
…Personen, die keinen Hauptwohnsitz in Österreich haben, oder juristische Personen ohne Sitz in Österreich, haben bei der Antragstellung einen Zustellbevollmächtigten im Sinne des § 9 Zustellgesetz, BGBl. Nr. 200/1982 idF BGBl. I Nr. 111/2010 namhaft zu machen. Allfällige Änderungen in der Person des Zustellbevollmächtigten sind…